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Lärmbelästigung durch PS-starke Autos: Saarland macht sich für Verbot stark

2. November 2018
in Auto
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Lärmbelästigung durch PS-starke Autos: Saarland macht sich für Verbot stark
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Laute Motorengeräusche sind nicht jedermanns Sache. Während so mancher Autoliebhaber sich am Brüllen der Motoren erfreut, ist das Geräusch für andere einfach nur viel zu laut und unangenehm. 

Das Saarland will nun gegen diese Form der
Lärmbelästigung
vorgehen, wie die “Welt” berichtet. Reinhold Jost (SPD), saarländischer Umwelt- und Verbraucherschutzminister, sieht in Klappenauspuffanlagen einen Verstoß gegen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. In diesem Absatz steht: “Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.” Klappenauspuffanlagen verfügen – wie der Name schon sagt – über eine Klappe im Auspuff, die in geöffnetem Zustand mehr Lärm nach außen dringen lässt. 

Jost will auf der Konferenz der Umweltminister der Länder ab dem 7. November einen Vier-Punkte-Plan zum “Schutz vor Motorenlärm” vorlegen. Darin soll der Bund aufgefordert werden, ein Verbot von Klappenauspuffanlagen in Deutschland zu prüfen. Laut Bundesverkehrsministerium sind diese Anlagen derzeit legal. Für Geräuschpegel an Motoren gelten lediglich Grenzwerte, die eingehalten werden müssen – auch mit geöffneter Auspuffklappe.

Polizei mit Vorbehalten gegen ein mögliches Verbot

Außerdem sollen die Verkehrsminister der Länder in Josts Vorstoß dafür sorgen, “Rahmenbedingungen für eine regelmäßige Überwachung von Geräuschemissionen inklusive wirksamer Verkehrskontrollen zu schaffen, um Manipulationen an Fahrzeugen entgegenzuwirken”. 

In dem Bericht der “Welt” gibt es vor allem von Seiten der Polizei Vorbehalte gegen das Verbot. Personal und technische Ausrüstung seien nicht ausreichend, um bundesweite Kontrollen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte durchzuführen. Auch der TÜV äußerte bereits seine Bedenken, da Tuningteile, die nachträglich in
Fahrzeuge
eingebaut werden, nach EU-Recht verwendet werden dürften. Daher sei laut TÜV “eine Anpassung des Regelwerks auf internationaler Ebene notwendig”.

Autobauer Porsche ließ gleich durchblicken, sich die Verwendung von Klappenauspuffanlagen sowieso nicht verbieten lassen zu wollen: “Es ist uns als Sportwagenhersteller ein Anliegen, diese emotionalen Funktionen des klassischen Automobils auch in Zukunft zu erhalten. Das entspricht der Erwartungshaltung unserer Kunden”, sagte ein Sprecher des Konzerns der “Welt”. “Gleichzeitig wollen und müssen wir gesetzeskonform sein. Dafür nehmen wir große Anstrengungen in Kauf.” 

Quellen: “Welt”, “Straßenverkehrsordnung” 

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