Bislang war er Verfassungsschutzchef und eigentlich sollte er Staatssekretär werden, beziehungsweise Sonderberater im Innenministerium, doch nun muss
Hans-Georg Maaßen mit 55 Jahren in Rente gehen. Innenminister Horst Seehofer hat seinen umstrittenen Angstellten in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Karriere des Spitzenbeamten ist zwar vorbei, was bleibt ist immerhin ein gutdotierter Ausstieg aus dem Berufsleben.
Hans-Georg Maaßen – Opfer einer Verschwörung?
Grund für den eher überraschenden Rauswurf ist eine Rede, die Maaßen im Rahmen eines Treffens der europäischen Geheimdienstchefs Mitte Oktober gehalten hatte. Laut des “Spiegels” soll er sich dabei als Opfer einer Verschwörung dargestellt haben. Teile der
Bundesregierung hätten sich nach seinen umstrittenen Äußerungen zu den Ausschreitungen in Chemnitz auf ihn fokussiert, um dadurch die Regierung platzen zu lassen. Es gebe in der Bundesregierung “linksradikale Kräfte”, die von Beginn an gegen die Koalition mit der Union gewesen seien. Diese hätten in Kooperation mit Teilen der Opposition und der Medien versucht, ihn als Vehikel zum Bruch der Koalition zu benutzen.

Die Ansprache, die als Abschiedsrede konzipiert worden war, wurde offenbar auf die Homepage des Innenministeriums hochgeladen, um für die Mitarbeiter verfügbar zu sein. Im Ministerium selbst heißt es: “Die Äußerungen von Herrn Maaßen sind dem BMI bekannt und werden derzeit geprüft”, so ein Sprecher nach Bekanntwerden des Redeinhalts.
4052 Euro Pension Minimum
Wie weich fällt Maaßen nun? Als Präsident des Verfassungsschutzes war er in Besoldungsgruppe B9 einsortiert und hat wie gleichrangige Beamte (etwa die Botschafter der Bundesrepublik oder die Bundesbank-Direktoren) 11.577,13 Euro verdient. Nach seiner Versetzung in den einstweiligen
Ruhestand stehen ihm laut Beamtenrecht für die ersten drei Jahre 71,75 Prozent seines letzten Grundgehalts zu: also 8306 Euro. Danach beträgt die Pension zwischen 35 und 71,75 Prozent. Sollte also alles schiefgehen, bekommt Maaßen als Ruheständler 4052 Euro – Minimum.
Quellen: steuernetz.de, beamtenbesoldung.de, Deutscher Beamtenbund
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