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Entschädigung bei Flugproblemen: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

7. November 2018
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Entschädigung bei Flugproblemen: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
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Geld zurück: Fluggastrecht einfordern: 5 Tipps im Kampf gegen zahlungsunwillige Airlines

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Das Chaos am Himmel führte 2018 zu tausenden von annullierten und verspäteten Flügen. Den Betroffenen stehen Entschädigungen in Milliardenhöhe zu. Doch viele Airlines wehren sich mit fiesen Tricks. Wie Sie trotzdem Ihr Geld zurück bekommen.

Zuerst auf den Flug warten und dann noch auf die Entschädigung. Das nervt. Obwohl Sie im Recht sind, will die Airline nicht zahlen. In der Praxis haben es Flugreisende oftmals schwer an ihre Entschädigungen zu kommen.

Einige Fluggesellschaften, insbesondere Billigflieger, schrecken nicht vor dubiosen Tricks zurück und wehren sich mit allen Mitteln, um nicht zahlen zu müssen.

Zur Person

Philipp Kadelbach ist Gründer und Chief Legal Officer von Flightright.

Die 6 Tricks der Airlines

1. Verwirren

Klare Aussagen zum Thema Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen fehlen häufig auf den Websites der Airlines. Konkrete Informationen sind auch im FAQ-Bereich nicht zu finden. Stattdessen wirbt beispielsweise die Airline Transavia bei der Online-Ticketbuchung für einen zusätzlichen Versicherungsservice.

Dabei wird dem Reisenden der Eindruck vermittelt, dass nur bei Abschluss dieser Zusatzversicherung eine Entschädigungsforderung möglich sei. Ein zusätzlicher Versicherungsservice ist dafür aber nicht nötig. Nach der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union stehen Entschädigungszahlungen jedem betroffenen Passagier zu.

2. Verstecken

So genannte Wet-Lease Arrangements sind in der Luftfahrtbranche gängige Praxis. Dabei mietet Fluggesellschaft A bei Airline B Flugzeuge inklusive Personal und beauftragt diese, für sie Flüge durchzuführen. Bei Entschädigungsansprüchen ist es für Passagiere dann häufig schwierig, den richtigen Ansprechpartner auszumachen.

Airlines schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu. Ihre Kalkulation: Dem Passagier wird es irgendwann zu lästig, seiner Entschädigung hinterherzulaufen. Dabei sagt die Rechtsprechung klipp und klar: Die Airline, die dem Passagier das Ticket verkauft hat, muss die Entschädigung zahlen.

3. Aussitzen

Auf Mails und Briefe einzelner Passagiere reagieren Airlines oft gar nicht. Die Absicht dabei ist klar: Je länger sich ein Prozess hinzieht, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Geschädigte weiteren Aufwand scheuen und ihre Bemühungen einstellen.

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4. Täuschen

Wenn Fluggesellschaften reagieren, berufen sie sich oft auf außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter, Streiks oder einen medizinischen Notfall an Bord. Denn: In einem solchen Fall wären sie nicht zur Entschädigung verpflichtet.

Fluggastportale wissen aus ihrer Erfahrung, dass diese Angaben häufig falsch sind und nur eine Ausrede, um nicht zu zahlen. Für Reisende lässt sich der Wahrheitsgehalt solcher Aussagen jedoch nur schwer beurteilen.

Auch versuchen Airlines Passagiere abzuwimmeln, indem sie behaupten, die Verspätung wäre für einen Entschädigungsanspruch nicht groß genug gewesen. Für Fluggäste ist es auch hier extrem schwer zu überprüfen, mit welcher Verspätung ihr Flug tatsächlich gelandet ist. Fakt ist: Ein Flugzeug gilt erst dann als gelandet, wenn sich für die Passagiere die Türen zum Ausstieg öffnen.

5. Prozesse erzwingen

Da viele Passagiere Aufwand und Risiko eines Gerichtsprozesses scheuen, ignorieren Fluggesellschaften Forderungen oft so lange, bis der Kunde gezwungen ist, zu klagen.

Die Rechnung ist einfach: wenn kategorisch nicht gezahlt wird, hat die Airline so viel gespart, dass sie sich die Mehrkosten der vergleichsweise wenigen Gerichtsverfahren leicht leisten kann. Vor allem Ryanair und EasyJet haben auf diesem Weg in der Vergangenheit viele Ansprüche abgewehrt.

Einige Airlines versuchen gar, sich in anderen Ländern vor Entschädigungsansprüchen zu “verstecken”, z.B. die türkische Fluggesellschaft Onur Air oder die spanische Iberia. Sie behaupten die EU-Fluggastrechte-Verordnung würde für sie nicht gelten bzw. dass Klagen nur im Heimatland der Airline möglich seien.

6. Verunsichern

Besonders tückisch: Mit für Laien schwer verständlichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wollen Airlines Geschädigten die Abtretung ihrer Ansprüche verbieten oder zumindest erschweren. Auch beliebt sind Tricks wie die Zuständigkeit der Gerichte im Heimatland der Airline.

Weiterer Kniff der Airlines: Sie behaupten, dass man sich erst dann an Fluggastrechtportale wenden darf, wenn man die Airline zuvor nachweislich auf eigene Faust kontaktiert hat und ihr eine Reaktionsfrist von 28 Tagen eingeräumt hat.

Mit diesem Foulspiel fielen in der Vergangenheit vor allem Ryanair, Air Baltic und Air Canada auf. Klauseln dieser Art sind jedoch unwirksam. Das entschieden mehrere Gerichte in Deutschland. Zumindest Air Baltic und Air Canada haben diese verbraucherunfreundlichen Klauseln mittlerweile aus ihren AGB gestrichen – aber erst nachdem Gerichte sie dazu aufgefordert hatten. 

Video: Wie bei Air Berlin: Nächste Airline pleite – was Kunden jetzt wissen müssen

Tipps für eine erfolgreiche Entschädigung 

Nur nicht einschüchtern lassen

Die Liste der Airline-Tricks ist lang. Die oben genannten sind nur ein Ausschnitt aus dem, was erfahrene Vertreter von Fluggastrechten in der täglichen Praxis erleben. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Keiner dieser Tricks führt für Airlines dauerhaft zum Erfolg, wenn die Geschädigten ihre Rechte konsequent wahrnehmen. Das gilt umso mehr, wenn sie dabei die professionelle Hilfe erfahrener Rechtsexperten nutzen. Es lohnt sich also, die eigenen Ansprüche geltend zu machen.

Schaden dokumentieren

Bewahren Sie die Flugunterlagen auf und lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung des Fluges mit Angabe des Grundes schriftlich bestätigen, am besten gleich am Flughafen. Auch Belege für Mehrkosten (Übernachtung, Verpflegung, Taxi etc.), die durch die Verspätung oder den Ausfall verursacht wurden, sollten Sie sammeln.

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden ist die Airline verpflichtet Passagieren Getränke und Snacks anzubieten – egal ob außergewöhnliche Umstände zu der Verzögerung geführt haben oder nicht. Diese Ausgaben sollten sich Reisende unbedingt von der Airline zurückholen.

Fakten sammeln

Schauen Sie auf den Ankunfts- und Abflugtafeln nach, wie pünktlich andere Flüge sind. Informieren Sie sich unabhängig von der Fluggesellschaft über die Wetterlage.

Gehen Sie auf das Bodenpersonal zu und erfragen Sie den Grund für den Ausfall bzw. Verspätung. Notieren Sie sich Namen und Position des Mitarbeiters. Oftmals sind diese nämlich keine Angestellten der Airline, sondern Subunternehmer.

Sprechen Sie am Flughafen mit Mitreisenden. Haben sie die gleichen Auskünfte erhalten? Tauschen Sie Kontaktdaten aus, um im Verlauf des Verfahrens gemeinsam widersprüchliche Angaben der Fluggesellschaft aufzudecken.

Professionelle Fluggasthelfer engagieren

Die Profis der Fluggastrechteportale setzen die Entschädigungsansprüche von Reisenden vor Gericht in der absoluten Mehrzahl der Fälle durch. Einzelne Anbieter können mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent in gerichtlichen Auseinandersetzungen aufwarten.

Die Airlines lassen es in der Auseinandersetzung mit den LegalTechs deshalb meist gar nicht erst zum Prozess kommen. So erhalten die Anspruchsteller ihr Geld schneller. Und selbst wenn es zum Prozess kommen sollte, nehmen Fluggastrechteportale ihren Klienten das Kostenrisiko ab: Eine Provision wird nur dann fällig, wenn die Entschädigung gezahlt wird.

Rasch handeln

Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 erst nach drei Jahren verjährt. Dennoch zeigt die Erfahrung: Solange die Eindrücke des Erlebten frisch sind, fällt es leichter, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, weil das Bewusstsein für den entstandenen Schaden größer ist. Ein Musterformular der EU hilft, die Ansprüche formgerecht anzumelden.

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