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Kosten für Heizungsablesung: Marktmacht könnte Mieter Millionen kosten

13. November 2018
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Kosten für Heizungsablesung: Marktmacht könnte Mieter Millionen kosten
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Wettbewerbshüter warnen: Ablesefirmen in ausländischer Hand: Diese Macht könnte Mieter Millionen kosten

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Das Ablesen von Heizungszählern ist profitabel und geht auf Kosten der Mieter. Vor eineinhalb Jahren warnte das Bundeskartellamt vor einem „wettbewerbslosen Oligopol“ – doch geschehen ist bislang nichts.

Für Millionen Mieter sind nur wenige Ablesefirmen zuständig – das sehen Wettbewerbshüter kritisch. Doch die große Koalition hat bislang trotz einer Aufforderung des Bundeskartellamts keine Maßnahmen gegen die Marktmacht dieser Anbieter ergriffen.

Die Kartellwächter hatten im Mai 2017 das „wettbewerbslose Oligopol“ fünf großer Unternehmen bei der Ablese von Wärme- und Wasserzählern angeprangert und drei Vorschläge zur Belebung des Wettbewerbs gemacht. Wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, wird bislang untersucht, ob eine dieser Forderungen umgesetzt werden könnte.

„Es wird derzeit geprüft, die Förderung der Interoperabilität von Zählern in der anstehenden Novelle des Energieeinsparrechts für Gebäude zu verankern“, teilt das Haus von Ressortchef Peter Altmaier (CDU) mit. „Interoperabilität“ bedeutet, dass nicht jede Ablesefirma ihr eigenes Zählerystem basteln soll. Denn die sogenannten proprietären Systeme erschweren einen Wechsel des Anbieters, weil eine neue Ablesefirma für viel Geld neue Zähler in einem neuen Gebäude installieren müsste.

Dass das Ablesen von Heizungs- und Wasserzählern ein profitables Geschäft darstellt, ist wenigen Mietern bekannt. Dominiert wird der Markt laut Bundeskartellamt von zwei Platzhirschen: Ista mit Sitz in Essen und Techem aus dem hessischen Eschborn teilen sich demnach allein 50 bis 60 Prozent des Geschäfts. Beide Firmen sind der breiteren Öffentlichkeit nahezu unbekannt. „Aber die sind mehr wert als Opel“, sagt die bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Inge Aures.

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Denn Ista wurde 2017 für 4,5 Milliarden Euro an den Hongkonger Multimilliardär Li Ka-Shing verkauft, Techem ging im Frühjahr für 4,6 Milliarden Euro an Schweizer Investoren. Zum Vergleich: Für Opel bot der französische Autokonzern PSA Peugeot Citroën 1,3 Milliarden Euro. Neben Ista und Techem sind noch drei weitere große Anbieter aktiv, alle fünf zusammen teilen sich etwa 70 bis 80 Prozent des Markts. Um den Anstieg der Kosten für die Mieter zu bremsen, fordern die Sozialdemokraten im Freistaat von der großen Koalition die schleunige Umsetzung der Vorschläge des Bundeskartellamts.

Vermieter beauftragen, Mieter bezahlen

Bezahlt wird die Ablese in aller Regel von den Mietern, da die Vermieter Nebenkosten umlegen dürfen. Dieses Dreiecksverhältnis von Ablesefirma, Vermieter und Mieter ist ein weiterer Punkt, den das Bundeskartellamt kritisiert: Angeheuert wird eine Ablesefirma vom Hausbesitzer. Doch da den Großteil der Kosten die Mieter tragen, gibt es wenig Anreiz für die Vermieter, sich um ein günstiges Angebot zu bemühen.

Für das Jahr 2014 schätzte das Kartellamt die Umsätze der Branche auf knapp 1,5 Milliarden Euro. Pro Wohnung schlug das im Schnitt mit 74 Euro im Jahr zu Buche, aktuellere Daten gibt es nicht. Abgesehen von der Interoperabilität der Zählersysteme forderten die Kartellwächter 2017 daher größere Transparenz für die Mieter in Form besserer Information und eine Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauer der Geräte – das soll für die Hausbesitzer den Wechsel des Anbieters erleichtern.

„Ein Hauptproblem ist, dass Vermieter und Ablesefirma einen Vertrag schließen und die Kosten der Mieter zahlen muss“, sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds. „Dies führt – so auch die Ablesefirmen selbst – zu einer mangelhaften Preissensibilität ihrer Kunden“ – wobei Kunden in diesem Falle die Vermieter sind.

Noch ist unklar, was die milliardenschweren Verkäufe von Ista und Techem für die Mieter bedeuten. Die Vermutung liegt nahe, dass die Investoren ihre hohen Kosten so schnell wie möglich wieder hereinholen wollen. Eine Änderung der Preispolitik könne sich frühestens bei den Heizkostenabrechnungen für 2018 oder 2019 bemerkbar machen, sagt Ropertz. „Das sind Abrechnungen, die der Vermieter bis Ende 2019 beziehungsweise Ende 2020 vorlegen muss.“

Die Übernahme von Ista wurde zwar vom Bundeswirtschaftsministerium geprüft, weil Multimilliardär Lis Hongkonger Holding CK Hutchison ein „unionsfremder Investor“ ist. „Wettbewerbsfragen oder mögliche Auswirkungen des Erwerbs auf die Höhe der Ablesegebühren sind keine zulässigen Aspekte dieser Prüfung“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. „Der Erwerb von Techem wurde nicht unter außenwirtschaftsrechtlichen Aspekten geprüft.“

Schimmel und kein Wasser: Vermieter schikaniert Familie – dann brennt der Keller (Video)

pli/dpa

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