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Home Politik

AfD-Spendenaffäre: Der beschuldigte AfD-Schatzmeister wehrt sich

15. November 2018
in Politik
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AfD-Spendenaffäre: Der beschuldigte AfD-Schatzmeister wehrt sich
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Herr Kral, es geht um umgerechnet rund 130.000 Euro, die von einem Schweizer Unternehmen auf ein Spendenkonto für Alice Weidel überwiesen wurden. Und es geht nun auch noch um 150.000 Euro aus Belgien, die ebenfalls auf diesem Konto landeten und dem Bundestag erst jetzt, Monate später, als Spende angezeigt wurden. Die AfD und insbesondere Frau Weidel bringen diese beiden Spenden in Bedrängnis. Wenn man aber auf die Äußerungen der Beteiligten schaut, wirkt es so, als seinen Sie der Schuldige. Sind Sie das?

Vielleicht erstmal zur Klarstellung, weil das immer falsch rüberkommt: Der AfD-Landesverband Baden-Württemberg, dessen Schatzmeister ich bin, ist kein Aufsichtsgremium für den Kreisverband. Wir kontrollieren den Kreisverband nicht, das ist uns auch überhaupt nicht erlaubt. Wir können beraten. Und das tun wir natürlich auch.

Baden-Württembergs AfD-Schatzmeister Frank Kral, Fraktionschefin Alice Weidel

Baden-Württembergs AfD-Schatzmeister Frank Kral wehrt sich gegen Schuldzuweisungen aus dem AfD-Kreisverband von Alice Weidel. Mitte: Die Bankverbindungen der AfD Bodenseekreis

Hans Hausberger, der im Vorstand des Kreisverbands Bodenseekreis sitzt, sieht das offenbar anders. Herr Hausberger sagt, Frau Weidel trage noch am wenigsten die Verantwortung und dass es sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral handele. Sie, so sagt es Hausberger, hätten dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen. Wörtlich sagt Hausberger: “Er hat ausweichend geantwortet.” Das ist ja erstmal ein starker Vorwurf.

Ja, das ist schon bemerkenswert, oder? Wenn da Spenden kommen, die sechsstellig sind, addiert oder als ganzes – da sagt jeder Kreisschatzmeister Bescheid. Glauben Sie, dass man nicht ganz schnell auch Frau Weidel informiert hat? Frau Weidel ist ja auch selbst Mitglied des Kreisvorstands Bodenseekreis. Glauben Sie, dass man Spenden, auch im fünfstelligen Bereich, wochenlang geheim hält vor Frau Weidel? Die erste Spende Mitte Juli. Frau Weidel sagt nun, sie habe im September davon erfahren.

Hat Herr Hausberger dennoch Recht? Haben Sie den Kollegen am Bodensee nicht geholfen?

Nein, da hat er nicht Recht. Und ich habe auch nicht ausweichend geantwortet. Ich bin um Rat gebeten worden und habe Rat erteilt.

Welchen Rat?

Frau Hinger, die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, wandte sich am 10. August 2017 an mich. Sie schilderte die Situation, dass Frau Weidel aktuell Zuwendungen für den Wahlkampf erhalte, dass ein Gönner aus der Schweiz sie unterstütze, wöchentlich mit mehreren tausend Schweizer Franken. Frau Hinger wollte nun wissen, was sie beachten müsse, ob sie die Beträge irgendwo angeben müsse. Ich antwortete ihr drei Tage später

Was haben Sie ihr geantwortet?

Ich habe sie zurückgerufen und ihr erklärt, was bei Spendeneingängen aus der Schweiz zu tun ist. Frau Hinger vermittelte mir, dass das Geld von einem Deutschen komme. Deshalb musste ich auch nicht weiter Alarm schlagen. Spenden von Deutschen sind ja erlaubt, auch wenn der Deutsche im Ausland lebt. Dass das Geld von einer Schweizer AG überwiesen wurde, hat mir Frau Hinger nicht gesagt. Außerdem ging es in unserem ersten Gespräch in dieser Sache um die Abwägung, ob die Zuwendung als private Schenkung oder als Parteispende anzusehen war.

Wie lief der Kontakt zwischen Ihnen und Frau Hinger weiter?

Ende Oktober mailte Frau Hinger mir nochmal. Wir tauschten uns dann über das Thema Zweckbindung aus, also über die Frage, wofür das Geld, was für den Wahlkampf eingegangen war, ausgegeben werden durfte. Der Bundestagswahlkampf war ja inzwischen vorbei, und Frau Weidel saß im Bundestag. Ich habe Frau Hinger erklärt, dass sie die Spender fragen müsse, ob sie das Geld, das eben eigentlich für den Wahlkampf gedacht war, nun anderweitig für die Partei ausgeben dürfe. Im November schrieb mir Frau Hinger dann, dass sie die Zustimmung der Spender inzwischen vorliegen habe.

Das war Ihr letzter Kontakt mit der Schatzmeisterin vom Kreisverband Bodenseekreis?

Nein. Frau Hinger mailte noch einmal, und zwar im Januar 2018. Sie war da gerade mit dem Abschluss ihrer Buchführung befasst. Nun wollte sie wissen, ob Spenden auch dem Bundestagspräsidenten zu melden seien, wenn sie einzeln unter 50.000 Euro liegen, zusammengerechnet aber über der 50.000-Euro-Grenze. Sie wollte außerdem noch wissen, wie mit Spenden aus der Schweiz zu verfahren sei. Das war jetzt, wie Sie sehen, genau das Thema, das Frau Hinger und ich schon besprochen hatten. Großspenden aus der Schweiz sind nicht erlaubt, wenn sie nicht von einem Deutschen kommen. Seitdem hatten Frau Hinger und ich keinen Kontakt mehr.

Wann haben Sie erfahren, dass die 130.000 Euro von einer Schweizer Firma auf das Konto des Weidel-Kreisverbands überweisen wurden?

Vergangenes Wochenende.

Im März 2018 ging noch einmal durch die Medien, dass die Schweizer Firma GOAL AG den AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen im Landtagswahlkampf 2016 unterstützt hat. Im April 2018 zahlte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis die Zuwendungen für den Weidel-Wahlkampf zurück. Ist dieser zeitliche Zusammenhang ein Zufall?

Naja, was soll ich dazu sagen? Ich war ja nicht eingebunden, kann deshalb allenfalls mutmaßen. Mutmaßungen gehören sich aber nicht in so einer Sache.

Wann haben Sie erfahren, dass Weidels Kreisverband auch noch 150.000 Euro aus Belgien erhalten hat? Das hat die AfD in Berlin ja diese Woche am Mittwochabend bekannt gegeben, nachdem der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung sie mit dem Sachverhalt konfrontiert hatte.

Ich habe das am späten Mittwochabend erfahren. Schauen Sie, das macht mich schon fassungslos. Ich bin stinksauer. Wir im Landesvorstand Baden-Württemberg, wir werden hingestellt als die eigentlich Verantwortlichen. Uns hat man aber alles Mögliche zu diesen Spendenvorgängen nicht gesagt, man könnte auch sagen: das Entscheidende nicht gesagt. Nochmal, eine Spende wie die aus Belgien in Höhe von 150.000 Euro, das ist für die AfD eine sehr große Sache und erst recht für einen Kreisverband. Wenn doch für den Kreisverband Bodenseekreis der Landesverband in dieser ganzen Großspendensache angeblich so wichtig gewesen sein soll – warum hat uns dann niemand etwas gesagt von der zweiten Großspende?

Diese Großspende ist nun wiederum ein Problem, obwohl sie aus einem EU-Land kam. Sie wurde nämlich erstmal nicht beim Bundespräsidenten angegeben.

Das finde ich auch bemerkenswert. Es ging um 150.000 Euro. Die Verpflichtung, solch eine Summe anzugeben, kannte Frau Hinger ja jetzt.

Folgen Sie unserem Autor bei Twitter:

Kontakt zu Wigbert Löer per Mail

investigativ@stern.de

Im Video: Spenden an die AfD – wann sind sie illegal?

AfD-Spendenskandal: Wann sind Parteispenden illegal?

Credit: Source link

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