Deutschland ist hell erleuchtet, in den Fenstern und Vorgärten funkeln Lichterketten, beleuchtete Rentiere und Schlitten. Aber ist das auch alles erlaubt? Oder gibt es Regeln bei der Weihnachtsbeleuchtung, die am Ende rechtlichen Ärger bescheren?
Als Faustformel gilt: Wer sich mit Nachbarn und Vermieter abspricht, ist auf der sicheren Seite. Auch die Anwohner, die zwar nicht im gleichen Haus, aber vielleicht gegenüber wohnen, sollte man vorab informieren. Denn wer seinen Vorgarten und die Fassade mit grell-leuchtenden Lichtern Tag und Nacht illuminiert, macht sich Feinde.
Wer das Auto erleuchten will, sollte die Finger davon lassen. Lichterketten lenken nämlich nicht nur den Fahrer selbst ab, sondern irritieren auch andere Verkehrsteilnehmer.
Credit: Source link