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Friedrich Merz und das Asyl-Grundrecht: Wir sollten drüber sprechen

24. November 2018
in Politik
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Friedrich Merz und das Asyl-Grundrecht: Wir sollten drüber sprechen
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Da tauchte einer auf, flog aus dem Off per Eilmeldung mitten rein in die Konferenzen der Hauptstadtredaktionen, die gerade erst von Merkels Verzicht auf den CDU-Vorsitz erfahren hatten und die Köpfe zusammensteckten, um zu beraten, was das für die Berichterstattung der kommenden Tage bedeuten würde und für die kommenden Monate und überhaupt für das Land und die Welt, da machte es aus allen Richtungen “Pling!” – und ungläubige Blicke trafen sich: Friedrich Merz?! Echt jetzt? Wobei … wieso eigentlich nicht?

Im politischen Berlin machte Merz mit seiner breitbeinigen wirtschaftsliberal-sozialkonvervativen Art, die so sehr an die Pre-Merkel-Ära erinnert, Hoffnung auf einen richtigen politischen Wettstreit – was wir alle ja schon lange nicht mehr erlebt haben. 

Friedrich Merz hat ziemlichen Quatsch geredet

Jetzt hat man aber das Gefühl, dass Merz sein Momentum verliert, dass dieser Merz doch auch ein bisschen zu viel Quatsch redet, als dass man ihn sich ernsthaft als Bundeskanzler (und das muss man bei dieser CDU-Vorsitzenden-Wahl ja mitdenken!) vorstellen könnte. Zuletzt hat er ziemlichen Quatsch über das Asyl-Grundrecht geredet.

Merz führte zwei Gründe an, wieso er eine Debatte über Artikel 16a des Grundgesetzes führen will: Weil Deutschland das einzige Land sei, das ein solches Grundrecht in der Verfassung stehen habe; und weil der Artikel europäischen Regelungen im Weg stehe. 

Ersteres ist falsch, Italien hat genau so ein Grundrecht – ein weiteres Land also, dass damit aus seiner faschistischen Vergangenheit lernen wollte (allerdings, den Eindruck hat man im Moment manchmal, vielleicht doch nicht so viel gelernt hat). Zweiteres stimmt schon deswegen nicht, weil europäische Regelungen über Artikel 24 des Grundgesetzes Eingang in das deutsche Rechtssystem finden. 

Auch wenn Merz’ Argumente falsch sind – Merz hat Recht damit, wenn er sagt, dass wir eine Debatte über Artikel 16a führen müssen. Weil er in den Urzustand des Artikel 16 Absatz 2 zurückversetzt werden muss – da stand nämlich alles drin, was ein Asyl-Grundrecht braucht: “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.” Punkt. Fertig. 

Alles weitere – das war die Idee des Artikels – würde sich aus Völkerrecht und internationalen Abkommen ergeben, so wie es heute de facto der Fall ist. 

Das Asylrecht muss einfacher werden

1993 wurde der Artikel 16 Absatz 2 nach monatelangem, heftigem Streit geändert. Das Grundrecht wurde so zerfasert, das es für praktisch keinen einzigen Einwanderer mehr gilt – unter zwei Prozent der anerkannten Flüchtlinge bekommt Asyl nach dem neuen Artikel 16a. Praktisch alle anderen Aufenthaltstitel basieren mittelbar auf Völkerrecht.

Nun ist es in der Tat so, dass das europäische Asylsystem in seiner jetzigen Form – Stichwort Dublin-Abkommen – schlecht funktioniert. Daran ist aber nicht das deutsche Asyl-Grundrecht Schuld – sondern nationale Egoismen und die Überforderung der europäischen Institutionen.

Man kann nun argumentieren, dass Artikel 16a nicht geändert werden muss, weil ja ohnehin europäische Regelungen gelten. Allerdings verlangt das Rechtsstaatsprinzip Klarheit und Verständlichkeit rechtlicher Normen. Dem muss umso mehr entsprochen werden, je weniger von einem Betroffenen besondere Sach- oder Rechtskunde erwartet werden kann – in diesem Fall von Einwanderern, aus welchem Grund auch immer sie gekommen sind. Selbst rechtswissenschaftliche Examenskandidaten scheitern regelmäßig an den Eigenheiten des Artikels 16a GG und aller damit zusammenhängenden Gesetze (Asylgesetz, Zuwanderungsgesetz, Integrationsgesetz, jetzt noch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz), da sich der Artikel nur noch aus der verwickelten Geschichte des Asylrechts in Deutschland verstehen lässt. Ist das rechtsstaatlich? Kaum.

 

Man kann auch argumentieren, dass Artikel 16a nicht geändert werden müsste, weil er als eigenständiges subjektives Recht ohnehin praktisch sinnlos geworden ist, wenn man sich die extrem geringe Zahl der tatsächlich Asylberechtigten anguckt. Allerdings widerspricht das dem humanistischen Geist des Grundgesetzes. Eine Verfassung trifft nicht zuletzt eine wichtige Aussage über die Grundwerte einer Gesellschaft – dazu zählt auch, dass Verfolgte unseren Schutz genießen. 

+++ Lesen Sie zum Thema auch im stern: “Weshalb Friedrich Merz’ Asyldebatte überflüssig ist – und worum es dabei eigentlich geht” +++

Ein Vorschlag: Am Ende einer Debatte über das Asyl-Grundrecht sollte ein schlanker Verfassungsartikel stehen:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz eingeschränkt werden. 

Dieses Grundrecht würde ergänzt durch ein schlankes, einheitliches, transparentes und nachvollziehbares Einwanderungsgesetz – das Zuwanderung steuert und Integration organisiert. Wir sollten Friedrich Merz den Gefallen tun und darüber eine Debatte führen – er kann ja aus dem Off daran teilnehmen. 

Ringen um CDU-Vorsitz: Friedrich Merz relativiert Vorstoß zu Asylrecht

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