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Rundfunkbeitrag: Höchstes EU-Gericht fällt Urteil – GEZ-Gebühr ist rechtens

13. December 2018
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Rundfunkbeitrag: Höchstes EU-Gericht fällt Urteil – GEZ-Gebühr ist rechtens
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Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass die Erhebung des deutschen Rundfunkbeitrags mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Luxemburger Richter beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob es sich dabei um eine verbotene staatliche Beihilfe handelt, die gegen EU-Recht verstößt (Rechtssache C-492/17).

Beitragszahler klagen seit Jahren

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Beitrag pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln, nach denen auch diejenigen zahlen müssen, die kein Rundfunkgerät haben. Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an.

Staatliche Beihilfe für Rundfunkanbieter?

Dabei vertrat es die Ansicht, die Neuregelung stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen.

Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften – und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten. Vom EuGH möchten die Richter unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, und somit gegen EU-Recht verstoße.

Chancen für Gebühren-Gegner standen schlecht

Ein wichtiger EU-Gutachter hatte im September betont, die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Über die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztlich die nationalen Gerichte urteilen. Dabei richten sie sich jedoch nach der EuGH-Entscheidung als höchstem EU-Gericht.

In Deutschland leisten Kritiker seit Jahren heftigen Widerstand gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags – früher „GEZ-Gebühr“. Sie lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG. Nach Ansicht der Sendeanstalten soll der Beitrag sicherstellen, dass sie nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und erklärte das Beitragsmodell für verfassungsgemäß. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen dem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.

Im Video: Hotelbetreiber verweigert jahrelang Rundfunkgebühr – jetzt kommt die dicke Rechnung

Credit: Source link

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