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ZDF: Frontal 21-Journalistin klagt wegen ungleicher Bezahlung

17. December 2018
in Wirtschaft
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ZDF: Frontal 21-Journalistin klagt wegen ungleicher Bezahlung
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Der Prozess hat Seltenheitswert. Birte Meier, investigative Journalistin bei “Frontal 21”, dem Fernsehmagazin, das Skandale aufdeckt und Ungerechtigkeiten anprangert, klagt gegen ihren Arbeitgeber, das ZDF. Sie will genauso viel Lohn, wie ihre männlichen Kollegen, die den gleichen Reporterjob machen wie sie. Bisher bekommt sie eigenen Angaben zufolge für die gleiche Arbeit deutlich weniger Geld als die Männer in der Redaktion. Am Dienstag um zehn Uhr geht es vor dem Landesarbeitsgericht Berlin in die zweite Runde.

Meier klagte 2016 vor dem Arbeitsgericht in Berlin, verlangte gleichen Lohn für gleiche Arbeit und 70.000 Euro Entschädigung. In der ersten Instanz scheitere sie. Der Grund war eher formaler Natur: Meier ist, auch wenn ihr Arbeitsvertrag eine 40 Stunden Woche vorsieht, nicht fest angestellt. Deshalb könne sie sich nicht mit fest angestellten Redakteuren vergleichen, meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Gleicher Job, gleiches Geld

“Der Fall ist aus unserer Sicht eindeutig”, sagt Nora Markard, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, einem Verein, der den Prozess finanziert.  “Das Arbeitsgericht Berlin hat nicht nur den Sachverhalt verkannt, sondern auch deutsches und europäisches Recht zur Entgeltgleichheit ignoriert. Im EU-Vergleich hinken deutsche Gerichte bei diesem Thema deutlich hinterher.”

Tatsächlich gibt es nach europäischem Recht nur ein Kriterium, nach der sich die Vergütung von Männern und Frauen richtet: die Tätigkeit. Machen Männer und Frauen den gleichen Job, müssen sie auch gleich entlohnt werden.

Die Realität in Deutschland sieht anders aus. Zwar ist im vergangenen Jahr das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten, das für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen soll. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen Arbeitnehmern auf Anfrage erklären, nach welchen Kriterien die Gehälter berechnet werden. Arbeitgeber müssen aber nur über das mittlere Gehalt von mindestens sechs Mitarbeitern, die einen ähnlichen Job machen, Auskunft geben. Und Auskunft heißt nicht gleich Anspruch. Wenn der Arbeitgeber für gleiche Arbeit tatsächlich weniger Lohn zahlt, aber uneinsichtig ist, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht, wie ihn Birte Meier jetzt wagt.

Die meisten Frauen trauen sich nicht, den Arbeitgeber zu verklagen. Obwohl sie immer noch weniger verdienen als Männer. 2017 lag der unbereinigte “Gender Pay Gap” bei 21 Prozent. Frauen verdienen also im Schnitt etwa ein Fünftel weniger als Männer. Nach dem bereinigten “Gender Pay Gap”, der Arbeitsstunden, Bildungsstand und Berufserfahrung berücksichtigt, sind es noch sechs Prozent Gehaltsunterschied.

ZDF macht Verlgeichsangebot

Dabei heißt es schon in der UN-Menschenrechtserklärung von 1948: “Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.” Seither ist dieser Anspruch zigmal wiederholt worden, in Verträgen von Rom (1957), Nizza (2000) und Lissabon (2007). Papier ist halt geduldig. 1966 streikten die Frauen einer Waffenschmiede im belgischen Herstal. Auch sie forderten “gleichen Lohn für gleiche Arbeit”. Ihre Kollegen streikten aus Solidarität mit den Frauen. “Der Spiegel” lobte den “Streik des Jahrhunderts”. Am Ende jedoch setzten sich die Frauen nur zum Teil durch.

In der ersten Instanz zeigte der Richter für Meiers Klage kein Verständnis. Vielleicht verdienten Frauen einfach weniger, weil sie ja auch schwanger würden, hielt er der kinderlosen Klägerin vor. “Willkommen im Mittelalter”, rief eine Frau aus dem Zuschauerraum. Der Richter rief die “Damen auf den billigen Plätzen” daraufhin zur Ordnung.

Das ZDF machte der Journalistin damals ein Vergleichsangebot: Sie sollte das Geld bekommen. Und gehen. Birte Meier, die noch heute bei “Frontal 21” arbeitet,  will sich nicht äußern. Doch aus dem Sender heißt es, viele beim ZDF hätten sich mit ihr solidarisiert und protestiert. Kolleginnen. Und Kollegen.

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