Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das System der Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen in Deutschland ist rechtens. Damit erfüllt sich die Hoffnung vieler Versicherter nicht, Geld von den Versicherern zurückzubekommen. Der BGH widerspricht mit seinem Urteil anderen Gerichten, die die Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt hatten.
Den privat Krankenversicherten stehe allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders keine Rückerstattungen zu, so der BGH in Karlsruhe am Mittwoch. (Az. IV ZR 255/17)
Demnach ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit nachzuprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde Bafin überprüft. Etliche Amts- und Landgerichte hatten in jüngster Zeit Klägern Geld zugesprochen, weil sie den Treuhänder für angreifbar hielten. Die Spezialisten, die sämtliche Prämienänderungen absegnen müssen, arbeiten oft über längere Zeit intensiv mit dem Versicherer zusammen und bekommen von ihm viel Geld.
Laut BGH ist das allein aber kein Grund, Erhöhungen für unwirksam zu erklären. Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden, bleibt selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.
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