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BGH prüft Tarifsteigerungen: Geld zurück für Privatversicherte?

20. December 2018
in Politik
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BGH prüft Tarifsteigerungen: Geld zurück für Privatversicherte?
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Wenn die Beiträge steigen, freut das keinen Versicherten. Derzeit allerdings lässt eine Reihe von Gerichtsurteilen Millionen Privatpatienten auf Rückzahlungen hoffen.

Denn ein findiger Anwalt hat einen wunden Punkt im System entdeckt. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: An diesem Mittwoch steuert der Streit mit den Versicherungen am Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) auf die Grundsatzentscheidung zu. Das Urteil könnte schon am Nachmittag verkündet werden. (Az. IV ZR 255/17)

Worum geht es?

Der Kläger hat bei der Axa eine Krankheitskosten- und eine Krankentagegeld-Versicherung und wehrt sich gegen Erhöhungen seiner Tarife in den Jahren 2012 und 2013. Gestritten wird um gut 1000 Euro plus Zinsen. Dabei geht es dem Mann nicht um etwaige Fehler bei der Berechnung. Er hält die Anhebungen aus formalen Gründen für unwirksam: Der an den Prämienanpassungen beteiligte Treuhänder sei nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig gewesen.

Welche Rolle spielen die Treuhänder?

Ihre Zustimmung ist notwendig, wenn eine private Krankenversicherung (PKV) die Beiträge anheben oder auch senken will. Für die Neukalkulation gibt es genaue Vorschriften, und der Treuhänder überprüft, ob die Berechnungsgrundlagen korrekt sind. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen. Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für die Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen. Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung.

Warum könnte das jetzt zum Problem werden?

Auch der Treuhänder, der die Beitragssteigerungen des Klägers genehmigt hatte, prüfte bis zu seinem Tod 2014 rund 15 Jahre lang sämtliche Axa-Tarife. Für dieses Mandat bezog der Mann, wie im Prozess offengelegt wurde, in den Jahren 2010 bis 2013 rund die Hälfte seiner gesamten Jahreseinkünfte von der Axa, das entspricht Summen zwischen etwa 106 000 und gut 149 000 Euro. Der Kläger traut ihm deshalb nicht: Er sei von der Axa wirtschaftlich abhängig.

Weshalb hat der Fall so große Bedeutung?

Erst das Amtsgericht, dann das Landgericht Potsdam haben dem Kläger Recht gegeben, die Erhöhungen für unwirksam erklärt und ihm das mehr gezahlte Geld zugesprochen. Sie orientierten sich dabei an einer Vorschrift für Wirtschaftsprüfer: Diese dürfen zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit nicht über mehrere Jahre mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte vom selben Unternehmen beziehen. Etliche Gerichte haben sich dieser Linie angeschlossen. Der Berliner Rechtsanwalt Knut Pilz, der den Karlsruher Kläger vertreten hat und auch sonst die meisten Prozesse führt, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 600 Klagen gegen verschiedene Versicherer eingereicht, darunter auch die DKV und die Allianz. In erster Instanz habe er rund 85 Fälle gewonnen und einen verloren, sagt Pilz. Noch ist kein Urteil rechtskräftig.

Wie reagieren die Versicherer?

Die Axa geht davon aus, dass sie sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten hat. Denn der Treuhänder wurde – wie es vorgeschrieben ist – vorab von der Aufsichtsbehörde Bafin auf seine Unabhängigkeit hin geprüft und zugelassen. Auch die Bafin selbst hat sich 2017 kritisch dazu geäußert, einen Treuhänder allein wegen seiner Einkünfte unter «Generalverdacht» zu stellen. Zum Wirtschaftsprüfer gebe es «erhebliche Unterschiede». Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle macht der Branche Hoffnung: Die Richter dort waren der Auffassung, dass die Unabhängigkeit nur bei der Zulassung des Treuhänders eine Rolle spiele, Zivilgerichte könnten bei Zweifeln keine Beitragserhöhungen kippen. Der PKV-Verband mahnt seit längerem eine Reform an, auch um den Kreis der Treuhänder zu erweitern.

Was bedeutet das alles für die Versicherten?

Bestätigt der BGH die Potsdamer Entscheidungen, könnten auch andere Privatversicherte wegen fraglicher Unabhängigkeit des Treuhänders Ansprüche geltend machen. Laut Pilz ginge es dabei um Summen zwischen 2000 und 10 000 Euro, im Einzelfall auch mehr – immer vorausgesetzt, dass die Forderungen nicht verjährt sind. Die Frage wäre allerdings, ob die Versicherten davon nur profitieren: Denn die Firmen müssten ihre Verluste ja ausgleichen – möglicherweise über höhere Beiträge.

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