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Mobilfunkstandard 5G: Lokales Roaming für 5G: Parlament sucht Formulierungshilfe

2. January 2019
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Mobilfunkstandard 5G: Lokales Roaming für 5G: Parlament sucht Formulierungshilfe
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Die rot-schwarze Mehrheit im Bundestag hat die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das umstrittene lokale Roaming für den neuen Mobilfunkstandard 5G gebeten.

«Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes», sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. «Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen.» Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Provider ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Netzbetreiber werten strikte staatliche Vorgaben zum Roaming hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden. Insbesondere das bundesweite nationale Roaming, das Anbietern wie United Internet den Einstieg in den 5G-Markt erleichtern würde, wird von den Providern entschieden als eine Art Enteignung ihrer eigenen Investitionen abgelehnt.

In diesem Frühjahr steht die Auktion von Frequenzen der neuen Mobilfunkgeneration 5G an. Die Technologie mit schnellem Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die drei Netzbetreiber Telefonica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom wehren sich juristisch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergaberegeln.

Zu den Klagen verwies das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf die Bundesnetzagentur. Ein Sprecher der Behörde sagte am Mittwoch: «Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.»

Das Bundeskartellamt hält die Kritik für unangebracht. «Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht», sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der «Rheinischen Post» (Mittwoch). «Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln.» Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. «Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden», sagte Mundt. Entscheidend sei die praktische Umsetzung.

Verkehrsminister Scheuer sagte, die Bundesregierung habe den Entwurf der Bundesnetzagentur «echt verbessert» in den vergangenen Monaten. «Natürlich war in dieser Diskussion die Verärgerung zu spüren, die jeder Volksvertreter ins Parlament mit einbringt – nämlich, dass man in Deutschland zu wenig gut mobil telefonieren kann.»

Die Netzagentur hat in ihren Ende November vorgestellten Regeln für die Netzanbieter auf eine Roamingpflicht verzichtet. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen über dieses Thema miteinander verhandeln müssen. Zudem können die Inhaber von Frequenzen «unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen», wie es in den Regelungen für die Frequenzvergabe heißt.

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