Das iTAN wird abgeschafft
Wer häufig Überweisungen mit Online-Banking tätigt, sollte sich zeitnah mit Alternativen zum iTan-Verfahren befassen.
Ab 14. September 2019 verlieren Tabellen und Listen mit TAN-Nummern ihre Gültigkeit. Möglich, dass viele Banken bereits Monate vorher das TAN-Verfahren stark einschränken werden. Verbraucher müssen sich nach einer EU-Regel immer zweifach authentifizieren.
Einmal mit Benutzernamen und Passwort und dann zusätzlich über SMS (mobile TAN), Smartphone (Photo-TAN), Fingerabdruck, Spracherkennung oder TAN-Generator.
Kunden sollten sich bereits Anfang des Jahres bei der Bank über Alternativen zur TAN erkundigen.
G rundsätzlich gilt: Die EU hat auch Ausnahmen geregelt. So braucht es für kleinere Überweisungen bis 30 Euro keinerlei TAN-Verfahren mehr.
Telefonate ins EU-Ausland sollen nur noch 19 Cent pro Minute kosten
Im Frühjahr greift ein Beschluss der Europäischen Union. Dann dürfen EU-Telefonate nicht mit über 19 Cent pro Gesprächsminute berechnet werden. In Deutschland verlangen einige Anbieter bis zu 1,99 Euro für eine Gesprächsminute ins EU-Ausland.
Die ärgerlichen Wucherpreise gehören dann der Vergangenheit an. Eine SMS ins EU-Ausland darf maximal sechs Cent kosten.
Die Obergrenze könnte dazu führen, dass Mobilprovider wie Telekom, O2 oder Vodafone Flatrates ins EU-Ausland verstärkt anbieten oder ins Tarifangebot aufnehmen.
Preise für Strom und Gas steigen massiv
2019 trifft es viele Haushalte besonders hart. Sowohl beim Gas als auch beim Strom droht eine massive Preiserhöhung.
Um hohen Preisen zu entgehen, sollten Verbraucher aus der teuren Grundversorgung zu einem Alternativ-anbieter wechseln. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowatt pro Stunde spart in Schwerin beim günstigsten Alternativanbieter verglichen mit der örtlichen Grundversorgung 999 Euro im Jahr.
Als Grund geben die Unternehmen an, dass sich die Großhandels- und Einkaufspreise deutlich erhöht haben. Sie geben die steigenden Kosten nun weiter.
Neue Kraftstoff-Symbole an Zapfsäulen
Oft stehen Autofahrer ratlos vor den Zapfsäulen. Kunden verlieren bei der Fülle an Marken und Sorten den Faden und wissen teilweise nicht, ob sie Diesel oder Benzin tanken. An den Zapfsäulen stehen V-Power, Ultimate oder Supreme+. Wer zudem in Europa unterwegs ist, muss sich auch noch die Landesbezeichnungen der Benzinsorten merken.
Senza Piombo in Italien für Super Bleifrei oder On für Diesel in Polen. Symbole auf Tankdeckel und an Zapfsäulen sollen gegen diesen Missstand nun helfen!
Seit Oktober 2018 gelten sie in vielen Ländern Europas. Ab Frühjahr 2019 werden sie auch in Deutschland Pflicht. Das runde Symbol steht für Benzin, Diesel wiederum für ein Viereck und eine Raute für gasförmige Kraftstoffe.
Schnee-Symbol
In der Regel müssen Autofahrer zweimal im Jahr die Reifen wechseln. Im Oktober kommen Winterreifen und an Ostern dann Sommerreifen zum Einsatz. Mittlerweile gibt es aber auch Universalreifen, die auch Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen genannt werden. Sie werden einmalig montiert und können dann in eisigen und auch wärmeren Jahreszeiten eingesetzt werden.
Seit 2018 müssen neuproduzierte Winter- und Ganzjahresreifen zwingend ein Schneeflockensymbol aufweisen. Bei älteren Modellen, die nur die Matsch- und Schnee-Kennzeichnung (M&S, M+S, MundS) aufweisen, gilt: Sie dürfen nur bis 2024 gefahren werden. Allerdings gibt es ab 1. Januar 2019 eine wichtige Regel: Viele Auto-Versicherungen verschicken nun Briefe und informieren, dass Fahrzeuge ohne Schnee-Symbol nicht mehr im Schadensfall abgesichert werden.
Autofahrer, die bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen fahren, müssen mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Neues Mieterschutzgesetz
Seit 2015 ist die Mietpreisbremse in Kraft. Mittlerweile zeigt sich, dass sie kaum Wirkung hat – jetzt bessert ein neues Gesetz nach. Mieten dürfen dann nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Für eine 30 Quadratmeter-Wohnung ist dann bei 90 Euro monatlich Schluss.
Sofern Mieter wegen Pflichtrenovierungen aus der Wohnung gedrängt werden, wird ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.
Mehr Klarheit für Kunden von Versicherungen
Klartext ist künftig beim Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolicen in einem kleinen Aufgabenbuch deutlich signalisiert werden, wo sich die wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden. In der Regel passiert das durch ein grünes Häkchen und ein rotes X.
Das Informationsblatt darf nicht mehr als drei Seiten umfassen. Dort steht dann die Art der Versicherung, der Umfang der Leistung, die gedeckten Risiken, Prämien und Zahlungsweisen.
Neue Euro-Scheine
Ab 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine aus. Sie sind komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Bei beiden Scheinen kommt ein Porträt-Fenster als neues Sicherheitsmerkmal zum Einsatz, das bereits beim neuen Zwanziger und Fünfziger zu finden ist.
Mehr Gehalt
Selbstständige zahlen ab 2019 einen deutlich geringeren Mindestbeitrag bei der Krankenversicherung. Bisher legten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen fiktiven Durchschnittswert, um den Beitrag zu messen.
Dieser lag bei 2284 Euro. Ab 2019 halbiert sich die Summe auf 1038,33 Euro. Für Selbstständige heißt das: Sie müssen nicht mehr 340 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern nur noch 171 Euro dafür bezahlen.
Mehr Rente
Egal ob Altersrenten, gesetzliche Unfallrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten oder Rente der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse: Die Renten in Deutschland sollen zur ersten Jahreshälfte um 3,18 Prozent im Westen und 3,91 Prozent im Osten steigen.
Bei einer monatlichen Rente von bisher 1000 Euro macht das ein Plus von 31,80 Euro im Westen und 39,10 Euro im Osten.
Mehr Kindergeld
Eltern bekommen ab 1. Juli mehr Kindergeld ausbezahlt.
Pro Kind gibt es dann 10 Euro mehr jeden Monat.
Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern somit 204 Euro statt 194 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
Der Kinderfreibetrag erhöht sich bereits ab Januar 2019. Statt 4788 Euro bekommen Eltern somit 4980 Euro pro Kind. Zählt man den Betreuungsfreibetrag dazu, sind das 7620 Euro pro Kind.
Mindestunterhalt wird erhöht
Auch der Mindestunterhalt bei Trennungskindern wird erhöht. Kinder bis sieben Jahre erhalten ab dem 1. Januar 2019 354 Euro. Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren erhalten 406 Euro Unterhalt und 13- bis 18-jährige Kinder stehen 476 Euro zu.
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