Rente, WhatsApp, Staubsauger: Das ändert sich ab dem 1. Februar 2019
Der Februar bringt vor allem für Verbraucher einige Gesetzesänderungen. So ändern sich die Energielabel-Vorschriften für Staubsauger und WhatsApp ist künftig nicht mehr werbefrei. Rentner hingegen können sich freuen. Alle Änderungen zum 1. Februar in der Übersicht.
1. Erwerbsminderungsrente steigt
Zum 1. Februar verlängert sich die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Sie wird von 62 Jahren und drei Monaten auf das vollendete 65. Lebensjahr erhöht. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die Rente so berechnet, als hätte der Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Damit steht ihm deutlich mehr Geld zu als bisher. Die Regelung gilt rückwirkend auch für alle, die ab dem 1. Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen.
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Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, hat in Deutschland Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bisher wurde dabei so getan, als hätte der Arbeitnehmer bis zu seinem 62. Lebensjahr plus drei Monate gearbeitet. Damit mussten Erwerbsminderungsrentner herbe Abschläge in Kauf nehmen.
2. Vorerst keine Dieselfahrverbote in Frankfurt
In mehreren deutschen Städten gelten sie bereits – Dieselfahrverbote. Eigentlich sollte auch in Frankfurt ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft treten – zum 1. Februar. Vorangegangen war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Das Land Hessen will das Verbot allerdings vorerst nicht vollstrecken. Zunächst will man andere Schritte prüfen, um die Stickstoffdioxid-Werte zu senken.
3. WhatsApp nicht mehr werbefrei
Bislang war der Messengerdienst WhatsApp werbefrei. Zum 1. Februar könnte sich das aber ändern. Eine Vereinbarung zwischen Facebook und den WhatsApp-Gründern hatte bislang dafür gesorgt, dass WhatsApp werbefrei blieb.
Die läuft aber zum 1. Februar aus. Facebook hatte sich bereits für die Einführung von Werbeanzeigen ausgesprochen. Denkbar ist ein Modell wie bei dem sozialen Netwerk Instagram – ebenfalls eine Facebook-Tochter. Dort wird die Werbung zwischen den Bildern ausgespielt und Facebook verbucht so Werbeeinnahmen in Höhe von drei Milliarden Dollar pro Jahr.
4. Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan
Zum 1. Februar tritt das Freihandelsabkommen “Jefta” in Kraft. Es soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der EU und Japan stärken. In erster Linie geht es dabei um den Abbau von Handelshindernissen und die Stärkung des Warenverkehrs zwischen der EU und Japan.
Von dem Abkommen könnten beide Partner wirtschaftlich profitieren. Gleichzeitig wollen sie damit ein politisches Zeichen setzen – für Freihandel und gegen Protektionismus.
5. Arzneimittel bekommen neue Sicherheitsmerkmale
Zum 9. Februar gelten für rezeptpflichtige Arzneimittel neue Regeln. Die Hersteller müssen sie dann mit besonderen Sicherheitsmerkmalen kennzeichnen. Damit werden europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Der Grund: Arzneimittel sollen damit fälschungssicher werden. Die Regel gilt auch für ältere Medikamente, die bereits auf dem Markt sind.
6. Keine Energielabel auf Staubsaugern
Weil die EU-Kommission eine Frist verstreichen ließ, brauchen Staubsauger seit dem 19. Januar kein Energielabel mehr. Ein Gericht hatte entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Beuteln getestet werden dürfe. Damit gaben die Richter einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft.
Die Klagebegründung: Die Verordnung sei irreführend, da der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die EU-Kommission hatte zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, tat dies aber nicht.
Im Video: Rente und WhatsApp: Welche Gesetzesänderungen ab morgen gelten
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