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Mehr Frauen im Landtag: Brandenburg beschließt Gleichstellungsgesetz für Wahlen

31. January 2019
in Politik
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Mehr Frauen im Landtag: Brandenburg beschließt Gleichstellungsgesetz für Wahlen
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Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, nach dem alle Parteien für die Landtagswahl gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen müssen.

Der Landtag in Potsdam billigte die Änderung des Wahlgesetzes mit den Stimmen der regierenden SPD-Linke-Koalition sowie der Grünen. Die Parteien werden verpflichtet, vor Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer auf ihren Landeslisten zu nominieren. Ausgenommen bleiben allerdings Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Aktuell liegt der Anteil der Parlamentarierinnen in dem Bundesland bei knapp 39 Prozent.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten dagegen. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife. Die Regelung soll erst im Sommer 2020 und damit nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten.

Der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher hatte bei der Beratung im Innenausschuss vor einer möglichen Staatskrise gewarnt, weil es gegen die Regelung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gebe. «Wenn nach dem Inkrafttreten Neuwahlen notwendig würden und die Verfassungsgerichte noch nicht abschließend entschieden haben, hätten wir eine veritable Staatskrise», hatte er gemahnt. Dagegen hatten die Fraktionen von SPD und Grünen argumentiert, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein verfassungsrechtliches Gebot.

Die gesetzliche Regelung fußt auf einem Entwurf der Grünen, den SPD und Linke geändert hatten. Die AfD hatte im vergangenen Jahr ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Initiative der Grünen anfertigen lassen. Dieser stufte das Vorhaben als unvereinbar mit dem Grundgesetz ein.

Die SPD im Landtag schreibt auf ihrer Homepage, es gehe nicht nur darum, dass Frauen die Hälfte der Landtagsmandate bekommen. «Es geht darum, dass die Bedürfnisse, Interessen und Vorstellungen von Frauen gleichberechtigt vertreten werden.» Der Landtag müsse mit positivem Beispiel vorangehen. Die SPD setzt bei der Listenaufstellung in Bund und Ländern schon jetzt auf volle Parität.

Die CDU-Fraktion legte einen eigenen Gesetzesentwurf für mehr Chancengerechtigkeit vor, der die Parteien nur auffordert, Frauen und Männer möglichst gleichberechtigt zu berücksichtigen. Hilfen zur Kinderbetreuung oder veränderte Sitzungszeiten sollen es mehr Frauen ermöglichen, sich ehrenamtlich in Kommunalparlamenten einzubringen. Dieser Gesetzentwurf wurde vom Landtag zur Beratung in den Innenausschuss verwiesen.

Die Brandenburger Piraten und die Jugendorganisation der Brandenburger Liberalen haben Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt. Die Piraten – nicht im Landtag vertreten – sehen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien.

Auf Bundesebene hatten unter anderem Justizministerin Katarina Barley und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) gefordert, eine stärkere Vertretung von Frauen im Bundestag durchzusetzen. In Frankreich gibt es bereits seit dem Jahr 2000 ein Parité-Gesetz.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht sich ebenfalls für einen höheren Frauenanteil in den Parlamenten stark. Das betreffe «eine elementare Frage unserer Demokratie», hatte sie Mitte November auf einem Festakt zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren gesagt. Der Bundestag sei mit einer Frauenquote von rund 30 Prozent in dieser Legislatur «kein Ruhmesblatt», sagte die Kanzlerin. In der Politik müsse genau wie in Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kultur gelten: «Die Quoten waren wichtig, aber das Ziel muss Parität sein.»

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer sagte, auch ihre Partei müsse hier noch «ihre Hausaufgaben machen». Weiter sagte sie in einem am Donnerstag in Teilen vorab veröffentlichten Gespräch mit der Zeitschrift «Emma» (Erscheinungsdatum 28. Februar): «Ich bin auf jeden Fall dafür, dass im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform die Frage der Frauen-Repräsentanz entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung diskutiert wird.»

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