Der bürokratische Aufwand wird riesig sein, die Warteschlangen in den Ämtern dürften lang ausfallen: In Deutschland müssen bis 2033 rund 43 Millionen Führerscheine ausgetauscht werden. Grund dafür ist eine 2006 von der EU verabschiedete Richtlinie, die es zum Ziel hat, die Führerscheine der Mitgliedsländer einheitlich und fälschungssicher zu machen und sie in einem weiteren Schritt in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch vorzubeugen. Der Umtausch ist zwingend vorgeschrieben, es drohen Verwarngelder bei Nichtbeachtung und bei bestimmten Fahrern wird eine Verweigerung gar als Straftat gewertet.
Um den Umtausch so reibungslos wie eben möglich zu gestalten und zu entzerren, hat der Verkehrsausschuss ein Stufenmodell vorgeschlagen, über das der Bundesrat an diesem Freitag (15. Februar) berät. So sieht der Plan vor, die Führerscheine zeitlich gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr vorzunehmen.
Führerschein-Umtausch: Die geplanten Fristen im Überblick
Konkret vom Umtausch betroffen sind laut ADAC etwa 15 Millionen Autofahrer, deren (Papier-)Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie weitere 28 Millionen Besitzer von Scheckkartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Da ein Umtausch nur persönlich beantragt werden kann, rechnen Experten mit erheblichen Wartezeiten. Diese sollen durch das geplante Stufenmodell möglichst gering gehalten werden. Bei älteren “Lappen” (vor 1999 ausgestellt) ist für den Austausch das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, bei den neueren das Austellungsjahr. Hier im Überblick:
Füherscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
Geburtsjahr Führerscheinbesitzer | Umtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953-1958 | 19. Januar 2022 |
1959-1964 | 19. Januar 2023 |
1965-1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999-2001 | 19. Januar 2026 |
2002-2004 | 19. Januar 2027 |
2005-2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012-18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Was braucht man für den Austausch, welche Strafen drohen?
Für den Zwangs-Umtausch benötigt der Antragsteller seinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein. Wurde der alte – egal ob rosa oder grau – Füherschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnorts ausgestellt, muss zudem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde vorgelegt werden, die die Fahrerlaubnis ursprünglich ausgestellt hat.
Für den Austausch, es wird mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Wochen gerechnet, wird laut ADAC eine Gebühr von etwa 25 Euro fällig. Der Füherschein selbst ist nach der Umstellung nur noch für 15 Jahre gültig. Wer angesichts des Aufwands darüber nachdenkt, die alte Erlaubnis einfach zu behalten, sollte gewarnt sein: Demnach droht sich verweigernden Pkw- und Motorradfahrern ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Anders sieht es im Fall von Lkw- und Bus-Führerscheinen aus. Deren Besitzer begehen eine Straftat, wenn sie den Austausch nicht vornehmen.
Auch warnt der ADAC vor Auslandsreisen mit abgelaufener Fahrerlaubnis. Es könne im Einzelfall “zu erheblichen Problemen kommen”, schreibt Europas größter Verkehrsklub auf seiner Homepage.
Quelle: ADAC
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