Die EU schreibt seit 2016 ein Ablaufdatum für Führerscheine vor. Das bedeutet Millionen Deutsche müssen ihre “Pappe” umtauschen – gestaffelt nach dem Jahr der Ausstellung. Die Umtauschfristen sind allerdings großzügig. FOCUS Online zeigt, wann Sie an der Reihe sind.
Führerscheine haben jetzt ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Die “Pappe” ist künftig nur noch 15 Jahre gültig und muss dann auf eigene Kosten verlängert werden – so hat es die EU durchgedrückt.
Wichtig: Das “Verfallsdatum” gilt nur für das Dokument – die Fahrerlaubnis an sich verfällt nicht. Und: Betroffen sind nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Die Liste: Wann Sie mit dem Führerschein-Umtausch an der Reihe sind
Der Verkehrsausschuss im Bundesrat hat nun Empfehlungen ausgesprochen, bis zu welchem Datum diese Umtauschpflicht gelten soll – gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber. Dabei werden zwei Unterscheidungen gemacht:
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – hier ist für dasUmtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich
- Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 (aber vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden – hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.
Schnell handeln müssen Autofahrer nicht. Der früheste Umtauschtermin ist 2021 – hier trifft es vor allem ältere Fahrer. Am meisten Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie den Schein im Jahr 2012 bis 2013 erworben haben – der Stichtag liegt dann erst im Jahr 2033. Wann Sie nach den gegenwärtigen Plänen der Behörden an der Reihe sind mit dem Umtausch, sehen Sie in den folgenden Tabellen.
1. Führerscheine bis 1998
2. Führerscheine ab 1999
Entzerrung dringend nötig
Der Grund für die eigentümliche Staffelung ist, dass nicht Millionen Autofahrer auf einmal den Zulassungsstellen die Tür einrennen. “Die Aufteilung beruht auf Schätzungen zur Altersverteilung. Bei den circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da dann der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann.
Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, da ab diesem Zeitpunkt auch die im Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und verlängert werden müssen”, erklärt der Verkehrsausschuss im Bundesrat.
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Ganz alte Fahrer müssen ihren Führerschein nicht tauschen
Übrigens: Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. “Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen”, so der Ausschuss.
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