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Home Wirtschaft

Hanno Berger im Interview: Der Mann, der die Cum-Ex-Deals organisierte

21. March 2019
in Wirtschaft
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Hanno Berger im Interview: Der Mann, der die Cum-Ex-Deals organisierte
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Der als Architekt der berüchtigten Cum-Ex-Deals bekannt gewordene deutsche Steueranwalt Hanno Berger hat in seinem Schweizer Exil erstmals ausführlich öffentlich Stellung zu den umstrittenen Aktiengeschäften bezogen, die allein den deutschen Staat mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen gekostet haben sollen.

In einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin Capital wies Berger alle Anschuldigungen von sich, räumte aber ein, er könne die öffentliche Empörung über die Geschäfte verstehen: “Ich wäre ja völlig uneinsichtig, wenn ich die Empörung nicht verstehen würde – als Staatsbürger kann ich mich darüber sogar auch empören”, sagte Berger in dem Capital-Interview.

Allerdings sei Cum-Ex “kein Steuerskandal, sondern ein politisches Versagen – und das ist der Skandal. Das Steuerrecht ist so angewendet worden, wie es vom Gesetzgeber beschlossen wurde.” Wenn sich Menschen heute über die Geschäfte aufregten, sollten sie sich “bitte an die Abgeordneten in Berlin und das Finanzministerium wenden”.

Böses Mastermind oder Sündenbock?

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Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Interview:

Herr Berger, Sie gelten als Mastermind des größten Steuerbetrugs in der deutschen Geschichte. Man lastet quasi Ihnen persönlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe an. Viele Menschen wollen Sie deshalb am liebsten im Gefängnis sehen. Was sagen Sie diesen Leuten?

Ich sage ihnen, dass sie mich vorverurteilen und ich nichts Unrechtes getan habe. Ihre Empörung beruht auf der unwahren Erzählung, dass der Fiskus für ein und dieselbe Aktie doppelt oder mehrfach Kapitalertragsteuern erstattet hat. Dies ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn es von den Medien andauernd wiederholt wird.

Alles entzündet sich an dem Vorwurf, mit Ihren Aktiendeals hätten sich Banken und Superreiche vom Staat Steuern erstatten lassen, die sie nie bezahlt haben.

Das ist ganz großer Unsinn, von vorn bis hinten. Selbstverständlich haben die betroffenen Dax-Unternehmen die Kapitalertragsteuer vorschriftsgemäß einbehalten und an den Fiskus abgeführt. Die entscheidende Frage ist, wem nun die Steuererstattung zusteht. Dafür gab es ganz klare Regeln. Von diesen Regeln will der Fiskus aber rückwirkend nichts mehr wissen.

Bevor wir in die Details einsteigen: Wann sind Sie das erste Mal auf Cum-Ex gestoßen?

Das muss im Jahr 2005 gewesen sein. Unsere Sozietät Dewey Ballantine, bei der ich damals gearbeitet habe, wurde von einer australischen Bank um eine zweite Einschätzung zu Cum-Ex-Geschäften gebeten.

Was haben Sie damals gedacht?

Als ich das zum ersten Mal hörte, war ich sehr skeptisch. Ich habe gedacht: Das kann eigentlich nicht sein. Wir haben dann erst mal unsere Ohren aufgestellt, uns im Markt umgehört und festgestellt, dass andere solche Geschäfte schon länger machten und propagierten.

Weil Banken die Geschäfte machten, ließen Sie Ihre Skepsis fallen?

Nein, den Ausschlag gab ein Urteil des obersten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH) in München, aus dem Jahr 1999. Darin hatte der BFH klargestellt, dass bei Aktiengeschäften der Käufer schon mit der Kauforder wirtschaftlicher Eigentümer des Wertpapiers wird – auch wenn die Aktie nach den Börsenregeln erst zwei Tage später in sein Depot gebucht wird.

Warum war das wichtig?

Dieses Urteil bedeutete, dass ein ­Aktienkäufer mit Abgabe der Kauf­order ein Anrecht auf die Dividende und auf die Erstattung der Kapitalertragsteuer hat, wenn das Aktienunternehmen diese ausschüttet.

Das Bundesfinanzministerium hat aber damals schon interveniert.

Exakt, es hat per Nichtanwendungserlass erklärt, das Urteil dürfe nicht allgemein angewendet werden. Trotzdem hat der BFH 2003 noch mal so entschieden, 2007 noch einmal. Immer wieder gab es Nichtanwendungserlasse, die Regierung negierte eine ständige Rechtsprechung des obersten deutschen Steuergerichts. Das ist doch irre. Erst 2011 änderte man das Gesetz so, dass die Geschäfte nicht mehr möglich waren. Aber heute soll an allem der Berger schuld sein.

Das ist jetzt Ihre Version: der Berger als Sündenbock der Politik.

Das ist wie bei den sizilianischen Bauern. Wenn die ihre Saat ausgesät hatten und die gierigen Krähen abschrecken wollten, hängten sie eine tote Krähe in den Baum. Diese tote Krähe bin heute ich.

Mit den Geschäften konnten sich Investoren Steuern erstatten lassen, die sie nicht bezahlt haben.

Stopp, das stimmt nicht. Die Aktiengesellschaft hat die Kapitalertragsteuer gezahlt. Der Käufer seinerseits hat vor dem Dividendenstichtag einen Preis für die Aktie bezahlt, der auch die komplette Dividende enthielt. Und weil er den Bruttopreis, also inklusive der Steuer, bezahlt hat, hat er auch ­Anspruch auf die Steuererstattung. Theoretisch gab es, das gebe ich zu, die Gefahr, dass auch ein anderer sich die Steuer erstatten lässt – aber ich kenne keinen einzigen Nachweis, dass dies auch tatsächlich­ passiert ist. Im Übrigen wäre dies trotzdem keine Erstattung für ein und dieselbe Aktie, weil es individualisierte und identifizierbare einzelne Aktien heutzutage gar nicht mehr gibt, solange sie nicht als Schmuckaktien gerahmt an der Wand hängen.

Sie behaupten, die Mehrfacherstattungen habe es nie gegeben. Experten schätzen dagegen, ­allein Deutschland habe durch die Geschäfte bis zu 12 Milliarden Euro an Steuern verloren.

Die Zahlen sind alle nicht bewiesen. Es wäre doch leicht für das Finanzministerium, für die Dax-Unternehmen erheben zu lassen, wie viel ­Dividenden diese ausgeschüttet, wie viel Steuern sie darauf abgeführt und wie viel Steuern anschließend davon wieder erstattet wurden. Aber das hat man nicht gemacht. Es ist ja auch viel leichter, vom großen Steuerraubzug zu fantasieren und “gierige” Banker und Anwälte wie mich an den Pranger zu stellen.

Wollen Sie sagen, es gab gar keinen Steuerschaden?

Es kommt darauf, wie Sie Schaden definieren. Wenn Sie sich selbst ins Knie schießen, können Sie auch nicht sagen, ein anderer hätte Ihnen einen Schaden zugefügt. Wenn der Gesetzgeber ein bestimmtes Gesetz macht, hat er selbst schuld.

Das komplette Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Capital

Anschuldigung gegen Peer Steinbrück

Konkret beschuldigt Hanno Berger in dem Interview den früheren Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), über die Deals spätestens ab Mai 2009 informiert gewesen zu sein, aber nichts dagegen unternommen zu haben: “Ich habe hier eine Ministervorlage aus dem Mai 2009. Daraus geht klar hervor, dass ihn seine Beamten über die Praxis dieser Geschäfte informiert haben.”

Berger ist eine Schlüsselfigur im so genannten Cum-Ex-Skandal, der als einer größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt. Mehrere Staatsanwaltschaften bereiten gegen den Anwalt, der heute in der Schweiz lebt, in Deutschland Anklagen wegen schwerer Steuerhinterziehung vor. Ihm wird vorgeworfen, bei den komplizierten Aktiengeschäften rund um den Dividenden-Stichtag deutscher Aktien-Unternehmen Banken und Börsenhändler maßgeblich geholfen zu haben.

Die Geschäfte führten dazu, dass sich theoretisch mehr Aktien-Besitzer die Kapitalertragssteuer auf Dividenden vom Fiskus erstatten lassen konnten, als es überhaupt Aktien des Unternehmens gab. Die Geschäfte waren spätestens seit dem Jahr 2002 einem größeren Kreis von Experten bekannt, dennoch brauchte die Bundesregierung bis Ende 2011, um die Geschäfte endgültig zu stoppen. Experten schätzen den Schaden durch Cum-Ex-Aktien-Geschäfte allein in Deutschland auf bis zu zwölf Milliarden Euro, europaweit gar auf bis zu 55 Milliarden Euro. 

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