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Fall Rebecca – Schwager frei: Zu Unrecht verdächtigt oder schuldig entlassen?

22. March 2019
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Fall Rebecca – Schwager frei: Zu Unrecht verdächtigt oder schuldig entlassen?
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Knapp drei Wochen, nachdem Rebeccas Schwager Florian R. in U-Haft kam, wurde der 27-Jährige am Freitag wieder freigelassen. Die Indizien der Ermittler, die ihn des Totschlags an der 15-Jährigen verdächtigen, wurden nach einer Haftbeschwerde seiner Anwältin vom Gericht als nicht mehr ausreichend für einen dringenden Tatverdacht anerkannt. Dies ist die juristische Voraussetzung für eine U-Haft. Nun gibt es zwei Varianten.

Variante 1: Rebeccas Schwager ist nicht schuldig

Falls sich die Unschuld von Florian R. herausstellen sollte, wird sich die Mordkommission fragen lassen müssen, warum sie sich so sehr bei der Ermittlung auf Florian R. versteift hat. Zwar sprachen die Ermittler von „erdrückenden Indizien“. Das Problem: Sie konnten dem 27-Jährigen bislang keine Gewalttat nachweisen. Denn weder fanden sich in seinem Haus, wo er offenbar zuletzt mit Rebecca am Morgen ihres Verschwindens am 18. Februar allein war, Spuren von Gewalt, noch konnten die Ermittler bisher die Leiche der 15-Jährigen finden.

Rebeccas Familie, die sich bislang schützend vor den Schwiegersohn stellt, vermutet, dass die Tochter möglicherweise von einer Internetbekanntschaft verschleppt wurde, die die Tochter Anfang des Jahres machte. Dieser Spur ist die Polizei offenbar nicht mit der gleichen Intensität nachgegangen. Die Frage ist: warum?

Mit ziemlicher Sicherheit dürfte Florian R. beim Beweis seiner Unschuld eine Entschädigung für die Haft fordern. Nach Paragraph 7 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen stehen für jeden angefangenen Tag des Freiheitsentzugs 25 Euro zu. Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes und Schmerzensgeldes.

Erstmalig äußerte sich am Freitag Florian R.s Anwältin in den Medien. Im Interview mit dem RBB kritisierte sie den Umgang der Ermittlungsbehörden und der Medien mit ihrem Mandanten. Die frühe Veröffentlichung des Fotos des Tatverdächtigen und weiterer Details seitens der Polizei habe vielerorts zu Spekulationen und „praktisch zur Jagd auf meinen Mandanten“ geführt. Florian R. sei vorverurteilt worden und die Chance, in ein normales Leben zurückzukehren, sei ihm so genommen worden.

Der Polizei wirft sie außerdem einseite Ermittlungen vor, die sich vor allem auf das Auffinden einer Leiche konzentierten, „die es möglicherweise gar nicht gibt“, so die Anwältin.

Beispiel der Justizgeschichte: Der Fall Donald Stellwag

Ein krasses Beispiel für einen Justizirrtum mit hoher Entschädigungszahlung ist der Fall des Franken Donald Stellwag. Der Mann saß acht Jahre lang im Gefängnis für einen Bankraub mit Geiselnahme 1991 in Nürnberg, obwohl er unschuldig war. Der Grund: Ein Gutachter will ihn auf dem Foto einer Überwachungskamera zweifelsfrei erkannt haben, und das Gericht glaubte ihm. Für diesen Justizirrtum musste der „Experte“ dem Opfer später 150.000 Euro Entschädigung zahlen.

Variante 2: Rebeccas Schwager ist schuldig

Sollte sich herausstellen, dass Florian R. hingegen tatsächlich schuldig ist, wie die Ermittler glauben, hätte das Gericht heute einen Schwerkriminellen auf freien Fuß gesetzt. Das wäre doppelt tragisch für Rebeccas Familie, die bisher an seine Unschuld glaubte und dann feststellen müsste, dass ein Mitglied der eigenen Familie die Tochter auf dem Gewissen hätte. Theoretisch denkbar wäre zudem auch, dass der Schwager nicht abwartet, bis die Polizei Rebeccas Leiche findet – und flieht.

Beispiel der Justizgeschichte: Der Fall Frederike Möhlmann

Auch für diese Variante gibt es Beispiele in der deutschen Justizgeschichte. Besonders tragisch ist der Fall Frederike Möhlmann. Im Alter von 17 Jahren war das Mädchen aus Hildesheim am 4. November 1981 in Hambühren vergewaltigt und anschließend mit einem Messer brutal ermordet worden. Als Tatverdächtiger war wenig später ein junger Mann namens Ismet H. aus Celle ermittelt worden. Er wurde im Juli 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt, nach einer Revision jedoch vom Bundesgerichtshof 1983 freigesprochen worden.

2015, also 34 Jahre nach der Tat, wurde dank eines DNA-Nachweises, den es damals noch nicht gab, die eindeutige Schuld des einst Verurteilten nachgewiesen. Das Tragische: Laut Strafprozessordnung darf niemand wegen einer Sache nochmals vor Gericht gestellt werden, wegen der er bereits einmal freigesprochen wurde.

Beide Fälle zeigen, wie schwierig und ungerecht die Rechtsprechung manchmal sein kann.

Im Video: “Bitte Gott, bring sie wieder heim”: Rebeccas Schwester postet verzweifelten Hilferuf

Credit: Source link

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