Mindestlohn, Umzug, Fahrverbot: Gesetzesänderungen und neue Regeln ab April: Das wird jetzt alles anders
Zum 1. April ändern sich wieder einige Gesetze und Regelungen für Verbraucher. Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Stuttgart gilt ab April auch für Anwohner. Zudem steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter, Paypal passt seinen Käuferschutz an – und für arbeitsbedingte Umzüge gibt es April mehr Geld vom Staat. Alle wichtigen Änderungen im April finden Sie im Überblick von FOCUS Online.
1. Änderung im April: Mindestlohn von Zeitarbeitern steigt
Ab dem 1. April 2019 steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter in den westdeutschen Bundesländern um 3,2 Prozent auf 9,79 Euro. Zuvor lag er bei 9,49 Euro. In den ostdeutschen Regionen bleibt er gleich.
Für 2019 wurde daneben eine weitere Anpassungsstufe für Leiharbeiter beschlossen: Bis zum 1. Oktober 2019 wird der Branchen-Mindestlohn auf 9,96 Euro in den alten und auf 9,66 Euro in den neuen Bundesländern angehoben.
Damit wird die Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Dieser war im Sommer 2014 eingeführt worden. Seit 2015 ist der gesetzliche Bruttomindestlohn von 8,50 Euro auf 9,19 Euro geklettert. 2020 soll er auf 9,35 Euro steigen.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt.
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2. Ab April: Dieselfahrverbot in Stuttgart gilt auch für Anwohner
Bislang waren die Anwohner in Stuttgart von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen – das ändert sich Anfang April. Ältere Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 5 enthalten, sind nun nicht mehr erlaubt. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Sünder eine Rechnung in Höhe von 108,50 Euro – aber es gibt keinen Punkteeintrag im Register in Flensburg.
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Extra-Kontrollen gibt es aber nicht. Wer zu schnell fährt oder anderweitig auffällt, bei dem wird auch gleich die Zulassung und damit die Abgasnorm kontrolliert. In der Umweltzone stehende Fahrzeuge werden von städtischen Mitarbeitern überprüft, aber auch nur dann, wenn sie durch eine Diesel-Kennzeichnung am Kofferraum auffallen – oder wenn sie falsch geparkt sind und ohnehin ein Bußgeldverfahren läuft. Eine Plakette oder ein anderes Kennzeichen gibt es nicht.
Für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche können Anwohner Ausnahmen beantragen. Auch Pendler im Schichtdienst können eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Auch Eltern oder Großeltern, die Kinder zur Schule oder Kita bringen, können einen Antrag stellen.
3. Neues Gesetz: Zeittarife beim Laden von E-Autos stehen vor dem Aus
E-Autofahrer können die Ladung ihrer Autos ab April nach Kilowattstunden und nicht nach Ladedauer abrechnen. Der Grund: Ab April ändert sich in Deutschland das Eichrecht. Ab dem 1. April müssen die Ladesäulen mit eichrechtskonformen Messgeräten ausgestattet sein, die statt der benötigten Ladezeit die Kilowattstunde genau abrechnen. E-Autofahrer können dann besser nachvollziehen, was der Strom kostet.
Doch was für Kunden sinnvoll ist, stellt Säulenbetreiber vor ein großes Problem: Bei Gleichstromladesäulen stehen noch keine geeigneten und eichfähigen Messgeräte zur Verfügung. Schaffen Betreiber es nicht, ihr Netz rechtzeitig umstellen, drohen hohe Strafzahlungen.
Unser PDF-Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie beim Kauf eines gebrauchten Autos beachten müssen und wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden.
4. Pauschalen für arbeitsbedingten Umzug steigen ab 1. April 2019
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann Steuern sparen. Neben Kosten für Makler, Fahrt- oder Speditionskosten können Steuerzahler auch einen Betrag für „sonstige Umzugskosten“ abziehen. Dieser Pauschalbetrag steigt zum 1. April 2019: Auf 1.622 Euro für Verheiratete und auf 811 Euro für Ledige.
Leben Kinder oder andere Verwandte mit in der neuen Wohnung, erhöht sich der Pauschalbetrag um 357 Euro. Brauchen die Kinder Nachhilfe, weil die neue Schule im Stoff weiter ist als die alte, können bis zu 2045 Euro geltend gemacht werden.
5. Congstar-Kunden werden ab 1. April Telekom-Kunden
Rund 4,5 Millionen Congstar-Kunden bekommen ab dem 1. April einen neuen Vertragspartner. Wie der Mobilfunkanbieter mitteilte, werden die Verträge, die einst mit der Congstar GmbH abgeschlossen wurden, auf den Mutterkonzern Telekom umgeschrieben. Zwar ist Congstar (Anzeige) immer schon eine Tochter-Firma der Telekom gewesen, doch nun ändert sich die „organisatorische Zugehörigkeit“ innerhalb des Unternehmens.
Laut dem Provider soll abgesehen von dieser rein rechtlichen Umstellung für Kunden zunächst alles beim Alten bleiben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund der Anpassung nicht.
6. Microsoft bringt neues Update für Windows 10
Nachdem Microsoft das letzte Windows-10-Update im Oktober 2018 nach technischen Problemen mehrfach stoppen musste ,,soll im April die nächste Aktualisierung folgen. Der offizielle Release-Termin steht bislang noch nicht fest. Insidern zufolge kommt das neue Update mit einem neuen helleren Design, das in den Einstellungen ausgewählt werden kann.
Auch neu: Ab dem Windows 10 April 2019 Update sollen der Sprachassistent Cortana und die Windows-Suche voneinander getrennt sein. Die vielleicht wichtigste Überarbeitung stellt aber das neue Sandbox-Feature für die Editionen Pro und Enterprise dar. In einem vom System abgetrennten Bereich können Nutzer potenziell gefährliche Apps und Anwendungen ohne Risiko ausführen.
Für 2019 plant Microsoft zwei große Updates für Windows 10 (Anzeige).
7. Änderung im April: PayPal ändert Käuferschutz
PayPal zählt zu den beliebtesten Zahlungsdiensten beim Online-Shopping. Mit einer Datenschutzänderung zum 29. April ändert sich jetzt einiges bei dem Online-Bezahldienst. Für Nutzer ist dabei insbesondere wichtig, dass der Käuferschutz überarbeitet wird.
Der PayPal-Käuferschutz ist dazu da, den Verbraucher vor betrügerischen Händlern und unsicheren Transaktionen zu schützen. Bisher lehnte PayPal Käuferschutz-Anträge ab, wenn der Kunde nicht innerhalb von maximal zehn Tagen auf Anfragen von PayPal antworte. Diese Frist wird nun mit der Anpassung der AGB zum 29. April abgeschafft. Stattdessen will PayPal den Rahmen zukünftig deutlich flexibler gestalten und eine „dem Einzelfall angemessene Frist“ anwenden.
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Käufer sollten nichtsdestotrotz möglichst „zeitnah“ auf die Anfragen antworten. PayPal kann den Antrag ablehnen, sollte keine Reaktion innerhalb der individuell gesetzten Frist erfolgen.
8. Mallorca: Neue Benimmregeln am Ballermann
Ende April müssen sich Ballermann-Urlauber auf deutlich strengere Benimmregeln auf Mallorca einstellen. In der Gegend rund um die berühmt-berüchtigte „Schinkenstraße“ soll es nach dem Willen spanischer Behörden ab sofort gesitteter zugehen.
„Happy Hours“ mit hochalkoholischen Drinks oder Alkohol in Schaufenstern sind ab dem 1. April verboten. Biergärten müssen ab sofort umzäunt werden und Getränke dürfen nicht mehr auf die Straße mitgenommen werden. Wer die neuen Regelungen missachtet, dem drohen hohe Bußgelder. Die Mindeststrafe beträgt 2200 Euro.
Weitere Termine im April 2019, die uns fast alle betreffen:
- 18. April: Gründonnerstag
- 19. April: Karfreitag
- 20. April: Karsamstag
- 21. April: Ostersonntag
- 22. April: Ostermontag
- 30. April: Walpurgisnacht
Im Video: “Schulstreik für das Klima” – Greta Thunberg: Galionsfigur der Klimaproteste
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