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Home Politik

AfD ohne Bundestagsvize: Das ist der falsche Weg, die AfD zu bekämpfen

4. April 2019
in Politik
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AfD ohne Bundestagsvize: Das ist der falsche Weg, die AfD zu bekämpfen
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Gehen wir die Sache formal an: Nein, es gibt keinen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch einer Bundestagsfraktion auf das Amt des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. So gesehen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wie jetzt erneut geschehen, der AfD dieses Amt begründet verweigern. Paragraph 40 des Grundgesetzes besagt aber auch: “Er [der Bundestag] gibt sich eine Geschäftsordnung.” Und in dieser Geschäftsordnung steht in Paragraph 2 ohne Einschränkung: “Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.” Wieso also sollte man der AfD – der größten Oppositionsfraktion im Bundestag – dieses Amt auf Dauer verweigern?

Um es klar zu sagen: Man sollte es nicht! Der Anspruch der AfD ist legitim – auch, wenn einem das aus guten Gründen nicht gefällt. Ideologische Gründe ziehen in diesem Punkt nicht, denn der Anspruch ergibt sich aus den selbst gegebenen Regeln. Es wird häufig als größte Schwäche der Demokratie gesehen, dass ihre Regeln aushöhlen und gegen sie wenden könne, wer immer es darauf anlegt – und die AfD hat es sicherlich schon darauf angelegt. Gleichzeitig sind es aber gerade die auf dem Gleichheitsgrundsatz fußenden Regeln, die die Stärke der Demokratie ausmachen. Im konkreten Beispiel: Die Geschäftsordnung des Bundestags kann man nur dann nutzen, Abgeordnete der AfD (und anderer Fraktionen) im Falle eines Falles in die Schranken zu verweisen, wenn man selbst die Geschäftsordnung einhält. Ganz sicher würde so mancher Parlamentarier sich ansonsten auch in anderen Fragen nicht mehr an das Regelwerk gebunden fühlen, und hätte auch noch eine Begründung freihaus geliefert bekommen.

Bundestagsvize: AfD muss geeigneten Kandidaten finden

Es sind just die Regeln, die sich der Bundestag selbst gegeben hat, aus denen zudem Anforderungen an die AfD erwachsen. Dazu gehört, dass die Partei einen Kandidaten oder eine Kandidatin präsentieren muss, den oder die die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für das verantwortungsvolle Amt für geeignet hält. Das ist ihr bisher nicht gelungen: Weder Albrecht Glaser noch die eher als gemäßigt geltende Mariana Harder-Kühnel befanden die Abgeordneten des hohen Amtes für würdig. Und auch das ist vollkommen legitim: Die gewählten Parlamentarier sind bei ihren Entscheidungen letzten Endes nur ihrem Gewissen verpflichtet – auch das ist im Grundgesetz verankert. Daraus ergibt sich auch eine Verpflichtung, einen für ungeeignet erkannten Kandidaten abzulehnen.

Dass die AfD-Chefs nach dem erneuten Scheitern ihrer Kandidatin prompt monierten, der Partei werde ein demokratisches Recht verweigert, illustriert die Sprengkraft, die dennoch grundsätzlich in der Ablehnung der AfD-Kandidaten für das Stellvertreteramt liegt. Sie gibt der Partei die Gelegenheit, sich wieder und wieder in der Opferrolle zu inszenieren; in diesem Fall noch dazu in einem nachvollziehbaren Zusammenhang. Dabei ist der Fall keineswegs beispiellos. In sogar vier Anläufen gelang es dem Linken-Politiker Lothar Bisky 2006 ebenfalls nicht, zum Bundestagsvize gewählt zu werden. Die Linke nominierte mit Petra Pau schließlich eine Kandidatin, die auch heute noch das Amt bekleidet.

Unfähigkeit, Verantwortung zu übernehmen

Dass die AfD offenkundig größte Schwierigkeiten hat, eine solch respektable Kandidatin oder einen ähnlich respektablen Kandidaten in den eigenen Reihen zu finden, entlarvt ihre Unfähigkeit, innerhalb des bestehenden demokratischen Systems Verantwortung zu übernehmen. Dennoch: Die parlamentarischen Regeln und Gepflogenheiten eigens für diese Partei aufzuweichen, gibt ihr mehr Gewicht als sie in Wahrheit hat und spielt ihr somit letzten Endes doch in die Karten. Das hat der Bundestag als souveränes und selbstbewusstes Parlament gar nicht nötig. Auch die drei Ausschussvorsitze, die die sogenannte “Alternative” bekleidet, haben den Parlamentsbetrieb nicht gesprengt. Bei einem halbwegs akzeptablen Bundestagsvize wäre das kaum anders. Die Regeln des Parlamentarismus und der Demokratie sind stark. Der Bundestag sollte aufhören, der AfD diese Angriffsfläche zu bieten.

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