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Blitzer: Mann aus Saarland könnte bald das heutige System zum Einsturz bringen

10. May 2019
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Blitzer: Mann aus Saarland könnte bald das heutige System zum Einsturz bringen
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Vor dem Landesverfassungsgericht des Saarlandes zweifelten die Richter am Donnerstag die gängige Blitzertechnik grundsätzlich an – und könnten damit bundesweit einen Stein ins Rollen bringen.

Den Richtern geht es im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vor allem darum, wie sich Betroffene zur Wehr setzen könnten, nachdem sie geblitzt wurden. Der Hintergrund: Die Blitzer der Firma Jenoptik speichern die Messdaten nicht ab. Die einmalig gemessene Geschwindigkeit ist somit im Nachhinein nicht mehr abrufbar und damit für den Geblitzten auch nicht einsehbar.

Das sahen die Richter um den Präsidenten des Verfassungsgerichts, Ronald Rixecker, kritisch. Es gehe dabei um „um sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten“, sagte er nach Angaben des „Spiegel“.

Sollte der Verfassungsgerichtshof tatsächlich verlangen, dass Betroffene ihre Messdaten einsehen können, würden zunächst einmal Bußgelder im Saarland nicht mehr durchgesetzt werden können, vorausgesetzt es kamen Blitzer zum Einsatz, die die Daten nicht speichern. Die Geräte müssten dann umgerüstet werden, berichtet der „Spiegel“. Und die Signalwirkung für andere Bundesländer sei dabei ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Nur wenige Gerichte veranlassen Einstellung des Verfahrens

Beim anhängigen Gerichtsverfahren verhandelte das Gericht über den Fall des Fahrers eines Transporters, der 27 km/h zu schnell in einer 30er-Zone geblitzt wurde. Dafür sollte er 100 Euro Geldstrafe zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen.

Um den konkreten Fall und ob der Fahrer zu schnell gewesen sei, sei es den Richtern nicht gegangen, sondern vielmehr um die grundsätzliche Frage, wie und ob man sich der Messdaten der Blitzer erwehren könne.

Um Messdaten abzuspeichern, brauche es Videogeräte oder Blitzer mit Helligkeitssensor, die weit verbreiteten Laserscanner könnten das nicht leisten. Zwar würden die meisten Gerichte den Betroffenen einen Anspruch auf die Messdaten zugestehen, doch nur die wenigsten würden eine Einstellung des Verfahrens veranlassen, wenn ebenjene Daten nicht mehr eingesehen werden können.

Sachverständige säen Zweifel an Prüfung der Messdaten

Geprüft und freigegeben werden Blitzergeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Ein Vertreter der PTB war bei dem Prozess vor dem saarländischen Verfassungsgericht genauso vorgeladen wie mehrere Sachverständige zu dem Thema. Laut dem „Spiegel“ konnte der Vertreter der PTB schon auf die Frage, ob eine Prüfung der Bundesanstalt „relevante Messfehler“ ausschließen könnte, nicht eindeutig mit ja antworten.

Die Aussagen der Sachverständigen haben dann die Zweifel noch weiter genährt. So habe der Verkehrsgutachter Johannes Priester vor den Richtern erklärt, dass auch eine nachträgliche Prüfung nicht einwandfrei feststellen könne, ob die frühere Messung, die dem jeweiligen Tatvorwurf zugrunde liege, verfälscht worden sei, berichtet der „Spiegel“.

Urteil in einigen Wochen erwartet

Im Verlaufe des Prozesses habe Präsident Rixecker immer wieder betont, dass es ihm darum gehe, wie Betroffene ihr Messergebnis überprüfen lassen können und dass es dabei auch um die „Grundrechte der betroffenen Bürger gehe“. Wichtig könnte dabei die Speicherung der Rohmessdaten werden, die laut beiden geladenen Sachverständigen ein hilfreiches Instrument sein könnten, um den Betroffenen die Möglichkeit zur Einsicht ihrer Messdaten zu geben.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird in einigen Wochen erwartet, spätestens bis zu den Sommerferien.

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