Das berichtet der “Spiegel”. Als Mitglied der Deutsch-Russischen Parlamentariergruppe liege ihm das Verhältnis der beiden Länder am Herzen. Er wolle daher “mit offiziellen russischen Stellen” sowie “gesellschaftlichen Organisationen und Privatpersonen” Beziehungen unterhalten, schrieb Schlund den Angaben zufolge weiter.
Die Kosten für dieses Büro wolle er nicht aus Abgeordnetenbezügen bestreiten. Schlund bat den Chef der Parlamentsverwaltung, Staatssekretär Horst Risse, um Hinweise, “falls mein Vorhaben bundestagsseitig auf zwingende rechtliche Hindernisse stoßen sollte”.
Persönliches Büro im Ausland “rein private Angelegenheit”
In seiner Antwort wies Risse den AfD-Mann laut “Spiegel” darauf hin, dass Abgeordnetenbüros nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes zulässig seien. Zudem verstoße die Einrichtung eines Büros “zur Kontaktpflege mit offiziellen Stellen ausländischer Staaten” gegen die Zuständigkeit der Bundesregierung für den “Verkehr mit anderen Staaten”.
Ein persönliches Büro im Ausland sei eine “rein private Angelegenheit”, erläuterte Risse demnach weiter. Dabei sei die Verwendung des Bundesadlers in jedweder Form untersagt und jeder Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundestag in geschäftlichen oder beruflichen Angelegenheiten unzulässig.
Die Bundestagsverwaltung wollte auf Anfrage zu dem Bericht nicht Stellung nehmen. Schlund reiste 2018 als einer von neun AfD-Wahlbeobachtern auf Einladung Moskaus zu den dortigen Präsidentschaftswahlen. Die russische Regierung hat Medienberichten zufolge versucht, über AfD-Politiker Einfluss in Deutschland auszuüben. Dabei ging es insbesondere um den Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier.
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